Fischereiprüfung

Wie geht das?

Der Weg zum Angeln führt entweder über den Fischereischein oder für Kinder und Jugendlichevom 10. bis zum 16. Lebensjahr, über den Jugend-Fischereischein. Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieser ist dann für 5 Jahre gültig. Wenn auch das bewerkstelligt wurde kann dann für das jeweilige Gewässer eine Fangerlaubnis erworben werden.

So sind die Gesetze in Deutschland.

Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (=Fischerprüfung).

Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.

Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem 14. Lebensjahr abzulegen.

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